Auflegung der Wählerverzeichnisse inklusive Berichtigungsverfahren

Das Wählerverzeichnis liegt von Montag, 15. April 2024 bis einschließlich Donnerstag, 25. April 2024, zur öffentlichen Einsicht in der Dienststelle Meldeamt, im Bürgerservice im Gemeindeamt, Hauptstraße 15, 6973 Höchst auf.

In diesem Zeitraum kann jede/jeder österreichische StaatsbürgerIn oder jede/jeder UnionsbürgerIn Einsicht in das Wählerverzeichnis nehmen und gegebenenfalls einen Berichtigungsantrag stellen. Bringen Sie bitte einen amtlichen Lichtbildausweis mit.


Das Wählerverzeichnis liegen in oben genannter Frist

am Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag Vormittag von 8.00 bis 12.00 Uhr

und

am Montag, Mittwoch und Donnerstag von 14.00 bis 17.00 Uhr

und

Dienstag Nachmittag von 14.00 bis 19.00 Uhr auf.


Nach Ablauf der Einsichtsfrist sind keine Änderungen im Wählerverzeichnis mehr möglich.