Förderung für Studierende

Studienjahr 2023/2024

Um Familien mit Studentinnen und Studenten außerhalb Vorarlbergs zu unterstützen vergibt die Gemeinde Höchst einen jährlichen Zuschuss.
Unterstützt werden Studierende (im Bezug von Familienbeihilfe) einer Universität, Hochschule oder Fachhochschule im In- und Ausland. 

Förderungshöhe je Semester:

€ 150,- / maximale Auszahlung € 300,-

Förderungsvoraussetzung:

  • Schriftlicher Antrag
  • Hauptwohnsitz in Höchst (gemeldet seit 31. Oktober des Vorjahres)
  • Nebenwohnsitzbestätigung vom Studienort (außerhalb eines Radius von 80 km vom Hauptwohnsitz)
  • Inskriptionsbestätigung
  • Nachweis über den Bezug von Familienbeihilfe

Beantragungs- und Auszahlungszeitraum:

  • 01. Oktober 2024 bis 30. November 2024 

Antrag auf Gewährung einer Studienförderung

Richtlinien Studienförderung

Bitte beachten Sie, dass die Gewährung dieser Förderung auf freiwilliger Basis erfolgt und kein Rechtsanspruch darauf besteht.


Auf ein erfolgreiches Studium!

Zuständig