Grundsteuer 2024

  • Hebesatz für land- und forstwirtschaftliches Grundvermögen (Grundsteuer A) 500 v.H
  • Hebesatz für übriges Grundvermögen (Grundsteuer B) 500 v.H

    Bis zu einem Betrag von € 75,00 ist die gesetzliche Fälligkeit der Grundsteuer der 15. Mai.
    Ab einem Betrag von € 75,00 ist die Grundsteuer am 15.2., 15.5, 15.8. und 15.11. zu je einem Viertel des Jahresbetrages fällig.

Antragsformular Grundsteuerbefreiung (63 KB) - .PDF

Zuständig