Hundesteuer 2024

€ 82,40 jährlich für einen Hund
€ 123,60 jährlich für den zweiten Hund
€ 164,80 jährlich für jeden weiteren Hund
€ 350,00 jährlich für einen Kampfhund

Menschen, die ihr Leben mit Hunden (oder anderen Tieren) teilen, leben oft durch regelmäßige Bewegung, die mit der Hundehaltung einher geht, gesünder. Hunde sind außerdem wichtige emotionale Begleiter für jung und alt und werden oft zu einem unverzichtbaren Partner. Auch unterstützen sie bei richtiger Haltung die soziale Entwicklung von Kindern. Als Einsatzhunde bei Polizei und Rettung werden Hunde oft zu Lebensrettern. Ein verantwortungsvoller Umgang und auch Rücksicht auf jene, die keine Hunde besitzen, sind wichtig für ein gutes Miteinander im Ortsleben.

Information zur Hundehaltung / Hundeanmeldung

Formular Hundeanmeldung

Anmeldung und Hundesteuer

Die Aussendung für die Vorschreibung der jährlichen Hundesteuer erfolgt im Frühjahr.
Alle Hundehalter im Gemeindegebiet Höchst sind verpflichtet ihren Hund an – bzw. abzumelden.
Neugeborene Hunde sind ab dem 3. Lebensmonat anzumelden, Pflegehunde oder neuerworbene Hunde müssen innerhalb eines Monats gemeldet werden. Verstorbene Hunde sind zeitnah abzumelden.
Weiters ist gemäß Tierschutzgesetz jeder im Bundesgebiet gehaltene Hund vom Tierarzt mit einer Chipnummer kennzeichnen zu lassen.