Staatsbürgerschaft

Reisepass

Zur Ausstellung von Staatsbürgerschaftsnachweisen und Bestätigungen ist jedes Standesamt in Österreich zuständig, sofern Sie auch einen Hauptwohnsitz in Österreich haben. Liegt der Hauptwohnsitz einer Person nicht in Österreich, so ist das österreichische Konsulat oder die österreichische Botschaft, in deren Bereich der Hauptwohnsitz liegt, zuständig.
Der Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband Höchst besteht aus den Gemeinden Höchst, Fußach und Gaißau und ist für die Ausstellung von Staatsbürgerschaftsnachweisen für Personen, die in Höchst, Fußach oder Gaißau mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, zuständig. 


Die angeführten Unterlagen sind allgemeine Informationen. Da die notwendigen Unterlagen je nach Sachlage sehr unterschiedlich sein können, empfiehlt sich immer die vorhergehende telefonische Kontaktaufnahme mit der Staatsbürgerschaftsstelle. 

  • Geburtsurkunde des Antragstellers
  • Heiratsurkunde der Eltern des Antragstellers
  • Staatsbürgerschaftsnachweise (evtl. Heimatscheine) des Vaters und der Mutter des Antragstellers (bei außerehelichen Kindern nur der Mutter)
  • Heiratsurkunden aller Ehen der Antragstellerin (nur bei Frauen)
  • Staatsbürgerschaftsnachweise (Heimatscheine) aller Ehegatten der Antragstellerin

Gebühreninfo (Bundesstempelgebühr und Verwaltungsabgabe)

Staatsbürgerschaftsnachweis: € 23,50

Für Kinder ist die Erstausstellung innerhalb von 2 Jahren ab der Geburt kostenlos (gemäß § 35 Abs. 6 GebG 1957).

Kontakt

Helmut Sparr
+43 5578 79 07-40

Angela Ganthaler
+43 5578 79 07-41

standesamt@hoechst.at