Unterstützungserklärung für Wahlvorschläge wahlwerbender Parteien zur Europawahl

Unterstützungserklärungen für mögliche Wahlvorschläge (wahlwerbende Parteien) zur Europawahl 2024 können ab Mittwoch, 27. März 2024 bei der Gemeinde (Bürgerservice), bestätigt werden.

Pro wahlberechtigter Person kann nur eine wahlwerbende Partei unterstützt werden. Die Bestätigung der Unterstützungserklärung kann nur persönlich bei der Gemeinde abgeholt werden, bei der sie auch im Wählerverzeichnis eingetragen ist. Die Unterschrift auf der Unterstützungserklärung muss vor der Behörde geleistet werden, bitte nicht vorher unterschreiben.

Bringen Sie unbedingt einen amtlichen Lichtbildausweis mit.

Bitte bringen Sie die entsprechende Unterstützungserklärung mit. Bei uns liegen nur Blankoformulare auf.

Die Unterstützungserklärung wird nach der Bestätigung durch die Gemeinde der unterstützenden Person wieder ausgehändigt, damit diese an die wahlwerbende Partei weitergeleitet werden kann. Diese Parteien müssen die Wahlvorschläge spätestens am 26. April 2024, 17.00 Uhr) bei der Bundeswahlbehörde eingebracht haben.

Das Sammeln von Unterstützungserklärungen durch die Gemeinde ist nicht vorgesehen!


Unterstützungserklärung