Wahlkarten / Briefwahlkarten

Sollten Sie als Wahlberechtigte/Wahlberechtigter voraussichtlich am Wahltag verhindert sein Ihr Wahllokal aufzusuchen, können Sie eine Wahlkarte (Briefwahlkarte) beantragen.

Wahlkarten können ab dem Stichtag beantragt werden. Der Wahlservice ist ab sofort online. Dort können wahlberechtigte Personen mit ID-Austria, mit Ihrer Reisepassnummer, oder dem Antragscode aus der amtlichen Wahlinformation eine Wahlkarte bis spätestens 05. Juni 2024 anfordern. Persönlich können Wahlkarten bis 07. Juni 2024, 12.00 Uhr beim Bürgerservice im Gemeindeamt beantragt werden. Die Wahlkarten können ab 17. Mai 2024 ausgestellt und an die von Ihnen angegebene Anschrift versendet werden. Die Wahlkarten werden mittels eingeschriebener Postsendung zugestellt. Ausnahmen: Wenn der Antrag mit digitaler Signatur (Bürgerkarte, ID-Austria oder Handy-Signatur) eingereicht wurde oder bei der automatischen Abo-Zustellung der Wahlkarte an die AuslandsösterreicherInnen.

Beachten Sie, dass Sie die Wahlkarte gegebenenfalls bei Ihrer zuständigen Poststelle abholen müssen. Für verloren gegangene bzw. abhanden gekommene Wahlkarten kann kein Ersatz (Kopien/Gleichstücke) ausgestellt werden. Bei verlorener bzw. abhanden gekommener Wahlkarte verlieren Sie Ihre Möglichkeit der Stimmabgabe. Es dürfen keine Duplikate für Wahlkarten ausgestellt werden. 

Für eine unbrauchbar gewordene Wahlkarte die bereits zugeklebt wurde und/oder die eidesstattliche Erklärung schon unterschrieben wurde, darf ebenfalls kein Duplikat ausgestellt werden.


Am besten holen Sie sich Ihre Wahlkarte im Bürgerservice im Gemeindeamt, Hauptstraße 15 persönlich, bei gleichzeitiger Vorlage Ihres amtlichen Lichtbildausweises (Reisepass, Personalausweis, o.ä.) ab 17. Mai bis längstens Freitag, 7. Juni 2024, 12.00 Uhr ab. Bitte beachten Sie, dass Wahlkarten nur persönlich an die wahlberechtigte Person übergeben werden dürfen! Bringen Sie Ihre erhaltene amtliche Wahlinformation mit, dann läuft das Antragsprozedere schneller ab.

Neu ist der sogenannte "Vorwahltag". D.h. wenn Sie die Wahlkarte im Gemeindeamt abholen, können Sie in einer bereitstehenden Wahlkabine Ihre Stimme abgeben und dann direkt wieder im Bürgerservice abgeben. Die abgegebene Wahlkarte wird dort als eingelangt gescannt und bis zum Wahltag verwahrt. Wichtig: Nur wenn Sie die Wahlkarte direkt nach der Stimmabgabe wieder abgeben, wird die Wahlkarte auch in der Gemeinde registriert. Alle anderen Wahlkarten müssen zur Bezirkswahlbehörde (BH Bregenz) übermittelt werden.


Mit der erhaltenen Wahlkarte (Post) geben Sie Ihre Stimme (Briefwahl) bitte unverzüglich ab (Einwurf in den Postkasten, Abgabe bei einem Postpartner oder direkt bei der Bezirkswahlbehörde selbst), damit die Wahlkarte rechtzeitig bei der zuständigen Stelle ankommt (spätestens am Sonntag, 9. Juni 2024 um 17.00 Uhr)! Beachten Sie die Dauer des Postweges!

Mit einer Wahlkarte können Sie Ihre Stimme auch am Wahltag in einer anderen Gemeinde Österreichs abgeben. Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten der Wahllokale der entsprechenden Gemeinde.


Wahlkartenantrag