Wer ist wahlberechtigt?

Wahlberechtigt in Höchst sind alle Personen die am Stichtag (26. März 2024, 24.00 Uhr)

  • die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, oder UnionsbürgerInnen, die sich spätestens am Stichtag in die Europa-Wählerevidenz eintragen lassen haben,
  • mit Hauptwohnsitz in Höchst gemeldet sind,
  • spätestens am Wahltag das 16. Lebensjahr vollenden,
  • vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind,
  • in der Europa-Wählerevidenz als AuslandsösterreicherInnen eingetragen sind.

AuslandsösterreicherInnen müssen den Antrag auf Eintragung in die Wählerevidenz bis spätestens 25. April 2024 mit den vollständigen Unterlagen eingebracht haben.
Danach ist die Aufnahme in die Wählerevidenz nur noch für künftige Europawahlen möglich, nicht jedoch zur Teilnahme an der Europawahl 2024. 


Infoblatt für UnionsbürgerInnen

Antrag für UnionsbürgerInnen

Antrag für AuslandsösterreicherInnen