Europawahl am 25. Mai 2014

15.04.2014 10:24

Europawahl am 25. Mai 2014

Als Wahltag für die Europawahl wurde der 25.05.2014 festgesetzt.

Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt sind österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die spätestens am Wahltag (geboren am 25.05.1998 und älter) 16 Jahre alt werden und am Stichtag, den 11.03.2014 in Höchst mit Hauptwohnsitz gemeldet und in der Wählerevidenz eingetragen sind.
Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher, die am Stichtag, den 11.03.2014, in unserer Wählerevidenz (Voraussetzung dafür ist, dass ein Antrag auf Aufnahme als Auslandsösterreicher gestellt wurde) eingetragen sind bzw. die sich bis spätestens 10.04.2014 durch das Stellen eines Antrages auf Aufnahme als Auslandsösterreicher in unser Wählerverzeichnis hineinreklamieren, sind ebenfalls stimmberechtigt. Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die die österreichische Staatsbürgerschaft nicht besitzen, die spätestens bis zum 11.03.2014 einen separaten Antrag auf Eintragung in die Europa-Wählerevidenz gestellt haben, die spätestens am Wahltag (geboren am 25.05.1998 und älter) 16 Jahre alt werden und am Stichtag, den 11.03.2014 in Höchst mit Hauptwohnsitz gemeldet und in der Wählerevidenz eingetragen sind.

Stimmabgabe, Wahlkarte
Sie können am Wahltag persönlich mit einem amtlichen Lichtbildausweis in Ihrem Wahllokal Ihre Stimme abgeben. Dazu erhalten Sie kurz vor dem 25.05.2014 eine amtliche Wahlinformation mit den notwendigen Informationen zur Abstimmungszeit und Ihrem Wahllokal. Sie können aber auch mit einer Wahlkarte in einem Wahllokal in jeder Gemeinde Österreichs oder ganz einfach per Briefwahl Ihre Stimme abgeben. Diese Wahlkarte können Sie ca. 3 Wochen vor dem Wahltag persönlich im Gemeindeamt Höchst, Meldeamt, Zi. 13, abholen oder bereits jetzt schriftlich (auch per Telefax 05578 7907-66) oder am einfachsten unter www.wahlkartenantrag.at) bei uns beantragen (Achtung: Zusendung erfolgt ebenfalls erst ca. 3 Wochen vor der Wahl). Wenn Sie die Wahlkarte persönlich abholen, brauchen Sie einen amtlichen Lichtbildausweis. Beantragen Sie die Wahlkarte schriftlich, führen Sie bitte neben Ihrer „Zustelladresse“ unbedingt auch das Geburtsdatum und die Passnummer an und übermitteln Sie bitte gleichzeitig die Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises oder einer anderen Urkunde. Am einfachsten, sichersten und für die Verwaltung am kostengünstigsten ist es, wenn Sie die Wahlkarte direkt am Schalter abholen.