Sterbefälle

Sterbefälle

Nicht nur die erfreulichen und schönen Dinge im Leben wie die Geburt oder die Eheschließung eines Menschen, sondern auch die Beurkundung der Sterbefälle gehören zu den Aufgaben des Standesamtes.
Das Standesamt Höchst ist für die Sterbefälle der Gemeindegebiete Höchst, Fußach und Gaißau zuständig.
Für die Beurkundung eines Sterbefalles sind folgende Unterlagen und Dokumente erforderlich:

Wenn der Verstorbene ledig war:
· Geburtsurkunde des Verstorbenen
· Staatsbürgerschaftsnachweis (bei ausländischen Staatsangehörigen Reisepass)
· Gegebenenfalls den Nachweis über akademische Grade
· eine Wohnsitzbestätigung des Verstorbenen nur wenn der Hauptwohnsitz nicht in Österreich war

Wenn der Verstorbene verheiratet war:
· Zusätzlich noch eine Heiratsurkunde

Wenn der Verstorbene verwitwet oder geschieden war:
· Zusätzlich - Nachweis über die Auflösung der Ehe (Sterbeurkunde, Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk, ev. Anerkennung eines ausländischen Scheidungsurteiles).

Wenn der Verstorbene nicht am Sterbeort beerdigt wird, sondern in einem anderen Bundesland in Österreich oder im Ausland, ist eine Leichenpass notwendig. Für die Ausstellung des Leichenpasses ist der Amtsarzt der Bezirkshauptmannschaft zuständig.
Da die Anzeige des Todes und die Besorgungen einer eventuell notwendigen Überführungsgenehmigung durch das beauftragte Bestattungsunternehmen erfolgt, können sie die erwähnten Dokumente direkt beim Bestattungsunternehmen abgeben. Sämtliche Originaldokumente erhalten sie selbstverständlich wieder von uns retour.

Gebühreninfo (Bundesstempelgebühren und Verwaltungsabgabe)
pro Sterbeurkunde € 9,30

Informationen beim Standesamt Höchst
Helmut Sparr
Telefon + 43 (0)5578 7907- 24
e-mail helmut.sparr@hoechst.at