Zur Förderung des "nicht-motorisierten" Verkehrs gewährt die Gemeinde Höchst ab 01.01.2023 neue Beiträge für die Anschaffung von Fahrrradanhängern und Lastenrädern. Für Anschaffungen bis zum 01.01.2023 gelten die bisherigen Förderbeiträge und Anspruchskriterien.
Die Mobilitätsförderung besteht:
Anspruchsberechtigte:
Förderungsabwicklung:
Der Förderungsbetrag wird nach Vorlage der Originalrechnung und Unterfertigung des Förderungsantrages an der Amtskassa bar ausbezahlt. Die Förderung ist nur beim Kauf bei einer Firma in Höchst, Fußach, Gaißau, Hard, Lustenau, Bregenz bzw. bei Lasten- und Spezialrädern bei einem in Vorarlberg ansässigen Fachhändler, der Wartung und Ersatzteilversorgung sicherstellt, möglich.
Förderungszeitraum:
Die Förderungsrichtlinien treten mit Beschlussfassung in Kraft und gelten bis auf Widerruf.