Das Ortshilfswerk Höchst ist ein wichtiger Bestandteil der sozialen Infrastruktur der Gemeinde Höchst und wird durch großzügige Spenden von Privatpersonen, Unternehmen und Vereinen finanziert.
Das Ortshilfswerk der Gemeinde Höchst ist darauf ausgerichtet, Menschen und Familien in akuten Notlagen schnell und unkompliziert zu unterstützen. Es trägt dazu bei, Solidarität und Zusammenhalt innerhalb der Gemeinschaft zu fördern und sicherzustellen, dass die bereitgestellten Mittel zweckgebunden und geordnet den Bedürftigen zugutekommen.
Unser Ziel ist es, eine niederschwellige Unterstützung für alle Bewohner*innen von Höchst zu gewährleisten, damit sie ein gutes Leben führen können. Unabhängig von Alter oder Lebenssituation streben wir danach, jedem die gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen und das Prinzip „Niemanden zurücklassen“ insbesondere im Bildungsbereich umzusetzen.
Die Anfragen für Mittel aus dem Ortshilfswerk werden direkt an den Fachbereich Soziales gerichtet. Die Vergabe der Mittel erfolgt gemäß den Zielen und Haltungen des Ortshilfswerks. Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf Leistungen aus diesem Fonds.
Die Mittel des Ortshilfswerks werden an Personen vergeben, die sich zum Zeitpunkt der Antragstellung in Höchst mit ihrem ordentlichen Wohnsitz befinden und sich in einer besonderen Notsituation befinden. Dabei werden Alleinerziehende, kinderreiche Familien oder Personen, die durch Krankheit, Unfall oder den Verlust des Familienerhalters/der Familienerhalterin betroffen sind, besonders berücksichtigt.
Die Gewährung von Leistungen aus dem Ortshilfswerk setzt voraus, dass keine gesetzlichen Ansprüche, wie etwa aus der Sozialhilfe, bestehen oder dass diese Ansprüche nicht schnell genug verwirklicht werden können.
Anfragen an:
Gemeindeamt Höchst
Sozialabteilung
Claudia Oberhammer
Marika Geißler
Antrag auf Kostenübernahme durch das Ortshilfswerk Höchst