Verordnung der Bundesregierung über die Ausschreibung der Wahl zum Nationalrat, die Festsetzung des Wahltages und des Stichtages
Aufgrund des § 1 Abs. 2 der Nationalrats-Wahlordnung 1992 – NRWO, BGBl. Nr. 471, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 130/2023, wird verordnet:
§ 1. Die Wahl für den Nationalrat wird ausgeschrieben.
§ 2. Im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrates wird als Wahltag der 29. September 2024 festgesetzt.
§ 3. Als Stichtag wird der 9. Juli 2024 bestimmt.
Wahlinformationen:
Wer ist wahlberechtigt?
Antrag auf Eintragung in die Wählerevidenz
Information zur Beantragung von Wahlkarten
Amtliche Wahlinformation, Stimmzettel und Stimmabgabe
Information zur Vergabe von Vorzugsstimmen
Kundmachungen:
Kundmachung Nationalratswahl 2024
Kundmachung Nationalratswahl 2024 Auflage Wählerverzeichnis
Kundmachung Nationalratswahl 2024 Mitglieder der Wahlbehörde
Kundmachung Nationalratswahl 2024 Wahlzeiten und Verbotsbereich
Wahlergebnis:
Link zum BMI