Beglaubigungen von Unterschriften auf Originalurkunden, die für eine grundbücherliche Eintragung (z.B. Kauf- und Schenkungsverträge für Wohungen und Grundstücke sowie Pfandurkunden für Bankdarlehen) bei einem Gericht in Vorarlberg bestimmt sind, werden vom Legalisator für Höchst, gemacht.
Die Partei(en), deren Unterschrift zu beglaubigen ist (sind), muss (müssen) dem Legalisator persönlich bekannt sein. Ist dies nicht der Fall, so hat die Partei zwei Identitätszeugen beizubringen.
Solche Zeugen sollen mindestens 18 Jahre alt sein, müssen glaubwürdig und dem Legalisator persönlich bekannt sein.