Zurückschneiden von Hecken, Sträuchern und Bäumen an öffentlichen Straßen

Hecke schneiden

Leider wird aktuell vermehrt zu wenig beachtet, dass Sträucher und Hecken, welche auf den Straßenraum hinauswachsen, zur Gefahr für Verkehrsteilnehmer werden können.

Die Eigentümer von Grundstücken, die an Straßen und Wege grenzen, werden daher gebeten, Bäume, Sträucher, Hecken und dergleichen, welche die Verkehrssicherheit, insbesondere die freie Sicht über den Straßenverlauf oder auf die Einrichtungen zur Regelung und Sicherung des Verkehrs (Verkehrszeichen, Beleuchtung, ...) beeinträchtigen, zurückzuschneiden oder zu entfernen.

Weiters wird darauf hingewiesen, dass auf Grundstücken, die an öffentliche Straßen grenzen, Bäume und Sträucher in weniger als 3 m Entfernung von der Straße nur mit Zustimmung des Straßenerhalters gepflanzt werden dürfen. 

Vielen Dank für Ihre Mithilfe für ein schönes Ortsbild und mehr Sicherheit im Straßenverkehr!