Eine Vermittlung für Babysitter erfolgt nicht für längerfristige Betreuungsaufgaben, insbesondere aus Anlass der Berufsausübung,
von Spitalsaufenthalten, Urlaubsreisen,
usw.Vor einer erstmaligen Übergabe des Kindes / der Kinder an den Babysitter, ist der Babysitter über das „was und wo“ und „welches Kind braucht was“ zu informieren. Außerdem sollte der Babysitter die Möglichkeit haben, das Kind / die Kinder vorher kennenzulernen. Wenn die Kindesbetreuung erst nach 22.00 Uhr endet, ist der Babysitter nach Hause zu bringen, ausgenommen der Babysitter und dessen Erziehungsberechtigte halten dies nicht für notwendig. Eine Übernachtung des Babysitters im Haushalt des/der betreuten Kindes/Kinder ist jeweils vorher mit den Erziehungsberechtigten abzuklären.