Babysitterdienst

Babysitter

©Gemeinde Höchst

Richtlinien

Eine Vermittlung für Babysitter erfolgt nicht für längerfristige Betreuungsaufgaben, insbesondere aus Anlass der Berufsausübung,
von Spitalsaufenthalten, Urlaubsreisen, usw.
 
Vor einer erstmaligen Übergabe des Kindes / der Kinder an den Babysitter, ist der Babysitter über das „was und wo“ und „welches Kind braucht was“ zu informieren. Außerdem sollte der Babysitter die Möglichkeit haben, das Kind / die Kinder vorher kennenzulernen. Wenn die Kindesbetreuung erst nach 22.00 Uhr endet, ist der Babysitter nach Hause zu bringen, ausgenommen der Babysitter und dessen Erziehungsberechtigte halten dies nicht für notwendig. Eine Übernachtung des Babysitters im Haushalt des/der betreuten Kindes/Kinder ist jeweils vorher mit den Erziehungsberechtigten abzuklären. 

Der Richtsatz für die Bezahlung der Babysitter ist: € 4,50 pro Stunde
Die Kontaktperson haftet nicht für allfällige Schäden, die im Rahmen eines Babysitterdienstes entstehen.

Kontakt und Vermittlung:
Andrea Gasser
Frühlingsstraße 10
6973 Höchst

+43 677 614 230 24

andrea24@gmx.net


Ansprechperson Gemeindeamt:

Claudia Oberhammer


MitarbeiterInnen


Laura Schmid
Kontaktdaten von Laura Schmid
FunktionSoziales
NameLaura Schmid
AdresseHauptstraße 15
Telefon+43 5578 7907 45
E-Maillaura.schmid@hoechst.at
BüroZi. Nr. 13 EG