Um Verfahren auch elektronisch abwickeln zu können, hat die Gemeinde Höchst die Möglichkeit auf Schreiben die Amtssignatur gemäß § 19 E-Government-Gesetz aufzubringen. Damit wird kenntlich gemacht, dass es sich um ein amtliches Schriftstück der Gemeinde Höchst handelt.
Die Amtssignatur gewährleistet die Erkennbarkeit der Herkunft des Dokuments und dessen Prüfbarkeit.
Sie setzt sich zusammen aus:
- einer Bildmarke
- dem Hinweis, dass das Dokument amtssigniert worden ist
- Informationen zur Prüfung des elektronischen Dokuments und der Ausdrucke des Dokuments
Die Bildmarke
Die Veröffentlichung der Bildmarke der Gemeinde Höchst gemäß § 19 Abs. 3 E-Government-Gesetz (E-GovG) finden Sie HIER
Verifizierung eines amtssignierten elektronischen Dokuments
Unter dieser Adresse steht Ihnen ein Verfahren zur Prüfung der Amtssignatur in elektronischen Dokumenten zur Verfügung.
Weiter Informationen zur Prüfung der Ausdrucke amtssignierter Dokumente erhalten Sie bei der im Dokument bezeichneten Abteilung.