Babysitterdienst

Babysitter

©Gemeinde Höchst

Richtlinien

Eine Vermittlung für Babysitter erfolgt nicht für längerfristige Betreuungsaufgaben, insbesondere aus Anlass der Berufsausübung,
von Spitalsaufenthalten, Urlaubsreisen, usw.
 
Vor einer erstmaligen Übergabe des Kindes / der Kinder an den Babysitter, ist der Babysitter über das „was und wo“ und „welches Kind braucht was“ zu informieren. Außerdem sollte der Babysitter die Möglichkeit haben, das Kind / die Kinder vorher kennenzulernen. Wenn die Kindesbetreuung erst nach 22.00 Uhr endet, ist der Babysitter nach Hause zu bringen, ausgenommen der Babysitter und dessen Erziehungsberechtigte halten dies nicht für notwendig. Eine Übernachtung des Babysitters im Haushalt des/der betreuten Kindes/Kinder ist jeweils vorher mit den Erziehungsberechtigten abzuklären. 

Der Richtsatz für die Bezahlung der Babysitter ist: € 5,00 pro Stunde
Die Kontaktperson haftet nicht für allfällige Schäden, die im Rahmen eines Babysitterdienstes entstehen.


Kontakt im Gemeindeamt:

Abteilung Soziales & Integration:

 soziales@hoechst.at 

+43 5578 7907-45


Frau Holle - Finde deinen Babysitter in Vorarlberg

Du hast Fragen oder bist dir unsicher, ob der Babysitter:innen Kurs das Richtige ist für dich? Du willst wissen, was du tun kannst, wenn du nicht aus einer Frau Holle Gemeinde kommst? Wir helfen dir gerne weiter.

Corina Woitsche
corina.woitsche@familie.or.at
Tel. +43 676 833 733 60