Um Familien mit Studentinnen und Studenten außerhalb Vorarlbergs zu unterstützen vergibt die Gemeinde Höchst einen jährlichen Zuschuss.Unterstützt werden Studierende (im Bezug von Familienbeihilfe) einer Universität, Hochschule oder Fachhochschule im In- und Ausland.
€ 150,- / maximale Auszahlung € 300,-
Antrag auf Gewährung einer Studienförderung
Richtlinien Studienförderung
Bitte beachten Sie, dass die Gewährung dieser Förderung auf freiwilliger Basis erfolgt und kein Rechtsanspruch darauf besteht.
Auf ein erfolgreiches Studium!