Wir möchten alle Bezieher von Schweizer Renten darauf hinweisen, dass seit Jänner 2024 die jährlich von der AHV in Genf zugesandten Lebens-, Zivilstands- und Wohnsitzbescheinigungen persönlich von den Rentenberechtigten im Bürgerservice im Gemeindeamt vorgelegt werden müssen. Bei Krankheit kann das ausgefüllte Formular auch vom Partner, oder einem Angehörigen beim Bürgerservice vorgelegt werden.
Die Verwaltungsabgabe für die amtliche Bestätigung dieses Formular beträgt € 2,10 und ist direkt beim Bürgerservice zu entrichten.
Dies gilt auch für alle anderen ausländischen Renten.